Kourosh Jalilvand – LYZ.AI
Südring 37, 44787 Bochum, Deutschland
E-Mail: kj186@lyz-ai.de
Stand: Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kourosh Jalilvand – LYZ.AI (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt (§ 305 Abs. 1 BGB).
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Angebot ausgeschlossen.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftraggebers sowie die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer zustande (§ 145 BGB).
Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die im Angebot beschriebene Leistung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign und Webentwicklung, insbesondere:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Qualitätsstandard: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen und das Ergebnis vor Übergabe an den Auftraggeber auf Qualität, Performance und Funktionalität zu prüfen und zu optimieren. Die Lieferung erfolgt erst, wenn der Auftragnehmer die Leistung als vollständig und qualitativ hochwertig einschätzt.
Animationen und interaktive Elemente: Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die erstellten Websites standardmäßig Animationen und interaktive Gestaltungselemente. Wünscht der Auftraggeber den Verzicht auf Animationen oder interaktive Elemente, hat er dies ausdrücklich bei der Anfrage oder spätestens zu Beginn der Projektumsetzung schriftlich mitzuteilen. Nachträgliche Entfernungen bereits umgesetzter Elemente können als zusätzliche Leistung berechnet werden.
Folgende Leistungen sind grundsätzlich nicht in der Grundleistung enthalten und werden stets gesondert angeboten und berechnet, unabhängig davon, ob sie vor oder während der Projektlaufzeit gewünscht werden:
Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Grundleistung zzgl. der jeweils vereinbarten Zusatzleistungen.
Für den Betrieb von Leistungen des Auftragnehmers können Drittanbieter-Dienste erforderlich sein (z. B. Webhosting, Automatisierungsplattformen, Domains). Der Auftraggeber kann diese entweder selbst beschaffen und die anfallenden Kosten direkt beim jeweiligen Anbieter tragen, oder der Auftragnehmer übernimmt das Hosting bzw. den Betrieb gegen ein gesondert vereinbartes monatliches Entgelt. In diesem Fall werden die Konditionen im jeweiligen Angebot schriftlich festgehalten.
Sonstige Änderungswünsche des Auftraggebers während der Projektlaufzeit sind willkommen, sofern sie im Rahmen des vereinbarten Projekts bleiben. Änderungen, die den vereinbarten Umfang überschreiten, werden gesondert angeboten und berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen (§ 642 BGB).
Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu beanspruchen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Für Rechtsverletzungen durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise (Bruttopreise). Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus.
Die Zahlung erfolgt in zwei Raten:
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung bei Zahlungsverzug bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zu unterbrechen (§ 320 BGB).
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme hat innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu erfolgen (§ 640 BGB).
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die Mängel schriftlich zu benennen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist und benennt keine konkreten Mängel, gilt die Leistung als vertraglich abgenommen. Diese vertraglich vereinbarte Abnahmefiktion ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr zulässig und ergibt sich aus § 640 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
Konkret gilt folgende Regelung:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug oder schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber (§ 314 BGB).
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Design, Code, Grafiken etc.) sind urheberrechtlich geschützt gemäß § 2 UrhG.
Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken ein (§ 31 UrhG). Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den vertraglich vereinbarten Zweck.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten in seinem Portfolio und zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen wird.
Vor vollständiger Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind (§ 634 ff. BGB).
Der Auftraggeber ist vertraglich verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich beim Auftragnehmer zu rügen und dabei die Mängel konkret zu beschreiben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Nachbesserung zweimal Gelegenheit zu erhalten, bevor der Auftraggeber weitere gesetzliche Rechte nach § 634 BGB (Nachbesserung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) geltend machen kann.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme (§ 634a BGB).
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte sowie durch den Einsatz nicht vereinbarter Software entstanden sind.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (§ 823 BGB).
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt und überschreitet nicht den Wert des jeweiligen Auftragsvolumens.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit von Inhalten Dritter, auf die im Rahmen der Leistungserbringung verlinkt wird.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten und Kundendaten – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben (§ 2 GeschGehG).
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.
Bei der Erbringung von Leistungen kann der Auftragnehmer KI-gestützte Werkzeuge und Technologien einsetzen (z. B. zur Texterstellung, Code-Generierung oder Gestaltungsunterstützung). Der Auftraggeber wird auf Anfrage über den konkreten Einsatz informiert.
Der Einsatz von KI-Werkzeugen erfolgt im Einklang mit den Vorgaben der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-Verordnung / EU AI Act) sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Alle erstellten Leistungen werden vom Auftragnehmer fachkundig geprüft und verantwortet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort ist Bochum. Soweit beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Bochum ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag (§ 38 Abs. 1 ZPO). In allen übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen der §§ 12 ff. ZPO.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.